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Preise

Kostenerstattung


Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bekommen die Behandlungskosten in der Regel von ihrer Krankenversicherung erstattet.


Seit Januar 2012 übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Behandlungskosten für Osteopathie. Hierfür muss der Krankenkasse ein Privatrezept vorgelegt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Ich bin Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V.